Weiterbildungsförderung

Weiterbildungsförderung
Reguläre Förderung

 

Die KVN und die Krankenkassenverbände in Niedersachsen fördern die Weiterbildung finanziell.

 

Zum Zwecke der Weiterbildung können Assistenten von Vertragsärzten, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) beschäftigt werden. Dafür wird die Genehmigung und ggf. Förderung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten in einem anerkennungsfähigen Weiterbildungsabschnitt gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen beantragt.

 

 

Auf der Grundlage einer zwischen der KBV und den Krankenkassen geschlossenen Vereinbarung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung von der KVN und den Krankenkassen finanziell gefördert. Eine Förderung ist für sämtliche auf die Gebietsweiterbildung Allgemeinmedizin anrechenbare Weiterbildungsabschnitte möglich. Die genauen Voraussetzungen und Modalitäten der Förderung finden Sie in unserem Merkblatt zur Allgemeinmedizin.

 

 

Auch die Förderung von ambulanten Weiterbildungen in anderen Facharztgebieten als der Allgemeinmedizin ist möglich. Gefördert werden ausschließlich ambulante Weiterbildungsabschnitte zum Erwerb von Gebiets-​ oder Facharztbezeichnungen. Eine Förderung der Weiterbildung zur Erlangung von Schwerpunktbezeichnungen, Zusatzbezeichnungen oder zusätzlichen Weiterbildungen ist nicht möglich. Die Weiterbildung in bestimmten Gebieten kann auch durch die Krankenkassen gefördert werden, diese Förderung ist jährlich nur für eine begrenzte Anzahl an Stellen möglich. Mehr dazu finden Sie in  folgendem Merkblatt

 

 

Regionale Initiativen 

 

Zusätzliche Förderung

In bestimmten Gebieten kann ein ambulanter Weiterbildungsabschnitt mit zusätzliche 1.000 Euro monatlich gefördert werden, sofern der Weiterbildungsassistent sich verpflichtet, nach Abschluss der Weiterbildung mindestens fünf Jahre im maßgeblichen Gebiet im Rahmen einer Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag oder einer ganztägigen Anstellung vertragsärztlich tätig zu sein. Eine Förderung ist auf den Zeitraum der Mindestweiterbildungszeiten nach der Weiterbildungsordnung beschränkt. Die Förderung kann zusätzlich zu einer beantragten regulären Förderung beantragt werden. Für Fragen steht Ihnen die zuständige Bezirksstelle zur Verfügung. Die Übersicht der aktuellen Gebiete, in den die Förderung möglich ist, finden Sie hier

 

Quereinstiegsförderung

Aktuell und zeitlich befristet besteht die Möglichkeit einer Förderung für den Quereinstieg Allgemeinmedizin aus Mittel den Landes Niedersachsen. Die Förderung erfolgt in Form einer Aufstockung der regulären Förderung um monatlich 2.500 Euro (bei Teilzeit entsprechend geringer) für einen Zeitraum von max. 12 Monaten. Die Förderung ist mit der Verpflichtung des Arztes in Weiterbildung verbunden, nach Abschluss der Weiterbildung, als Hausarzt in einer Gemeinde mit weniger als 40.000 Einwohnern, für einen Zeitraum von 5 Jahren vertragsärztlich tätig zu sein. Die Förderung muss vor Beginn des Quereinstiegs beantragt werden. Für Fragen hierzu steht Ihnen die Koordinierungsstelle zur Verfügung.

 

Darüber hinaus gibt es verschiedene Unterstützungsangebote von Kommunen und Landkreise, sofern uns diese bekannt sind haben wir dieser unter „Regionalen Initiativen“ aufgeführt.