Niederlassung
Sie haben die Wahl - zwischen vielfältigen Möglichkeiten, vertragsärztlich tätig zu sein. Sie können sich in eigener Praxis niederlassen, als Partner in eine Praxis eintreten, im Anstellungsverhältnis und/ oder in Teilzeit arbeiten.
Und das Beste daran: Sie sind nicht für immer auf eine Tätigkeitsform festgelegt. Denn Ihre persönliche Situation kann sich ändern - und damit auch die Art Ihrer beruflichen Tätigkeit. Vieles ist möglich.